
Ihre goldene Schmetterling-Vorteilskarte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Let´s Go Reisen für Reisevermittlungen
1. Geltungsbereich
1.1 Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage desBüros näher bezeichnet.
1.2 Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB auscchlißlich als Vermittler von
Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer
Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), vom fremdveranstalteten
Pauschalreisen sowie sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung
bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteil-
nehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen
Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen
der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den
Leistungserbringern.
1.3 Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungs-
trägern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen
der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträgern maßgeblich. Das Reisebüro ist an
den vermittelten Reiseleistungen vertraglich beteiligt.
2. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
2.1 Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder aufelektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung /
Buchung beauftragt der Reiseteilnemer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung
eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen
Leistungsträgern.
2.2 Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag fünf Tage ab
Anmeldung / Buchung gebunden.
2.3 Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordunungsgemäße Vermittlung der
Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das
Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene
Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt
insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
3. Anmeldung für mehrere Personen
3.1 Soweit die Anmeldung / Buchung weitere Reiseteilnehmer einschließt, handelt dieanmeldende / buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende / buchende
Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbe-
zogenen weiteren Personen.
3.2 Soweit der anmeldende / buchende Reiseteilnehmer eine gesonrte Vertragsbeziehung
der weiteren Reiseteilnehmer zu den Leistungserbringern begründen will, ist dies
ausdrücklich schriftlich unter Nennung der Buchungs- und Personendaten zu erklären.
4. Buchungsbestätigung
4.1 Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungs-träger schriftlich bestätigt.
4.2 Reiseteilnehmersind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung
unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter
oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeit oder Abweichungen hinzuweisen.
4.3 Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich persönlich, per Post oder per
E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reise-
teilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung /
Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.
4.4 Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am Flughafen-
schalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigug maßgeblich.
5. Haftung des Reisebüros
5.1 Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstlater odersonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder
Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer ver-
mittelten Informationen.
5.2 Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden. Im übrigen gilt § 651 h BGB.
6. Umbuchung / Rücktritt
6.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalterkann im Falle des Rücktritts eine angemesssene Entschädigung verlangen. Die Höhe
der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom
Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
6.2 Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der
Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung
verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen
Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung
dafürgestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht einge-
treten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemacht Pauschale.
6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person
ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann
dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet
er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.
6.4 Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktritts-
kostenversicherung.
6.5 Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsetzlich
eine Gebühr von 150€ pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann
im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht
möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100% des Ticketpreises ausmachen.
6.6 Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Chartercharterflügen wird in
Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines
Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebe-
dingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
6.7 Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen ,
wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reise-
teilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn
der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht
beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche
Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische,
wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleitung in Frage stellen. Unter
unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reise-
büro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt
§ g51 j BGB.
7. Hinweis auf bsondere Bestimmungen
7.1 Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteiltwerden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen
oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen
schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staats-
angehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Anaben Dritter
(Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit
keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität
dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros von Vorsatz und grober Fahrlässig-
keit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über
die gestezlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf
evtl. geänderte Umstände einzustellen.
7.2 Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reise-
vermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
7.3 Das Reisbüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder
auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder
sonstiger Reiseumstände.
8. Zahlungsverkehr
8.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsscheindes Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt
bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zudem auf der Buchungsbe-
stätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
8.2 Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reise-
preises mit erfolgreicher Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei aushändigung der Reise-
unterlagen fällig.
8.3 Zahlungen können je nach Absprache erfolgen durch:
- Bankeinzug
- Kreditkarte
- Überweisung
- Barzahlung im Reisebüro
8.4 Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich.
Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per
Lastschrift eingezogen werden.
8.5 Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
8.6 Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der
Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen
des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt,
trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe
an einen Überbringer.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche gemäß § 651 c bis f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nachder vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung verhindert war.
9.2 Im übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
10. Sonstige Regeln
10.1 Es gilt deutsches Recht.10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur
Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages
im Verhältnis zum Vermittlungvertrag.
10.3 Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich
um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Ver-
anstalters maßgeblich.
10.4 Soweit keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen
Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß
§ 651 a ff BGB.
Let´G Reisen
Christel Stadtler
Xantener Str. 1
10707 Berlin
Stand: 09. November. 2006